Unfallort absichern


Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie als Ersthelfer schnellstens die Unfallstelle absichern – das unerwartete Hindernis auf der Fahrbahn könnte sonst noch weitere Unfälle verursachen. Außerdem kann das Absichern des Unfallortes verhindern, dass Sie als Ersthelfer sowie Unfallopfer von vorbeirasenden Fahrzeugen erfasst werden. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Unfallort absichern, ohne sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, und welche Schritte danach erfolgen sollten.

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Kurzübersicht


  • Was bedeutet Unfallort absichern?Die Unfallstelle für andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig sichtbar machen, u. a. mittels Warndreieck und Warnblinkanlage.


  • Unfallort absichern - so geht's:Eigenes Fahrzeug möglichst am Fahrbahnrand abstellen, ggf. Warnblinker anstellen, Warnweste anlegen, Warndreieck in ausreichender Entfernung vom Unfallort aufstellen.


  • In welchen Fällen?Bei Verkehrsunfällen, in abgewandelter Form aber auch bei Unfällen im Haushalt, in Unternehmen, Schulen, Kindergärten usw. (z. B. Strom abstellen, Maschine ausschalten).


  • Risiken:Bewegt sich der Ersthelfer unaufmerksam am Unfallort, kann er von einem vorbeifahrenden Fahrzeug erfasst werden.


  • Bei einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten zum Unfall beigetragen haben kann, gesetzlich verpflichtet, anzuhalten. Unfallflucht ist ebenso strafbar wie unterlassene Hilfeleistung.


  • Ersthelfer sollten zuerst an ihre eigene Sicherheit denken, sich am Unfallort ruhig und besonnen verhalten und sich möglichst nur am Rand der Fahrbahn und/oder hinter der Leitplanke bewegen.


  • Wenn ein Ersthelfer ohne Absicherung des Unfallortes mit der Rettung des Verletzten oder der Ersten Hilfe beginnt, gefährdet er sich selbst, die Unfallopfer und auch die passierenden Verkehrsteilnehmer!


  • Erst nach der Absicherung des Unfallortes sollte man den Notruf absetzen und Erste Hilfe leisten.

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